SprintRay Europe GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Datum des Inkrafttreten – 01/01/2024 [gültig nur in der Region Europa, Nahost und Afrika – EMEA] I Archivierte Version

 

Teil A: ALLGEMEINES

1.Webseite

Für den Abschnitt EMEA auf unserer Website ist die SprintRay Europe GmbH zuständig. Die auf der Website genutzten Bezeichnungen „wir“, „uns“, „unser“ und ihre grammatischen Abwandlungen beziehen sich auf SprintRay. Die Bezeichnungen „Sie“ und „Ihre“ oder „Kunde“ und ihre grammatischen Abwandlungen beziehen sich auf Sie, die natürliche oder juristische Person, die die Website nutzt, um Software oder bewegliche Güter (nachstehend zusammenfassend als „Produkte“ bezeichnet) zu kaufen oder Dienstleistungen zu erhalten. SprintRay bietet Ihnen, dem Nutzer diese Website, alle auf dieser Website verfügbaren Informationen, einschließlich Produkte, Tools und Dienstleistungen unter der Bedingung an, dass Sie alle hier genannten Geschäftsbedingungen, Richtlinien und Hinweise akzeptieren. Es ist verboten, Inhalte dieser Website auf einer anderen Website oder in einer vernetzten Computerumgebung zu verwenden. Alle Markenzeichen, Dienstleistungsmarken und Handelsnamen (zusammenfassend als „Marken“ bezeichnet) sind Eigentum von SprintRay oder den anderen jeweiligen Eigentümern, die SprintRay das Recht und die Lizenz zur Verwendung dieser Marken erteilt haben. Jegliche Nutzung der auf dieser Website enthaltenen Inhalte oder Beschreibungen sowie jegliche derivative Nutzung dieser Website oder ihrer Inhalte und jede Verwendung von Daten-Mining, Robotern oder ähnlichen Tools zur Datenerfassung und -extraktion ist strengstens untersagt. Das Framing eines Teils der Website oder jedweder Inhalte auf dieser Website ist den Nutzern unter keinen Umständen gestattet.

 

2.Auftrag für Dienstleistungen oder Verkauf, Umfang und Form

(1) Indem Sie einen Kauf bei uns tätigen, erteilen Sie uns einen Auftrag für „Dienstleistungen und Verkauf“ und stimmen den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zu („Allgemeine Geschäftsbedingungen“, „Richtlinie für zertifizierte Produkte”), einschließlich der zusätzlichen Geschäftsbedingungen und der Richtlinien, auf die hier verwiesen wird und/oder die über einen Hyperlink zur Verfügung gestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf unsere Datenschutzrichtlinie und unsere SprintRay Richtlinie für zertifizierte Produkte. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle, die die Website nutzen und für alle Kunden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Browser-Nutzer, Lieferanten, Kunden, Kaufleute und/oder diejenigen, die Inhalte bereitstellen. Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen sorgfältig, bevor Sie auf unsere Website zugreifen oder sie nutzen. Indem Sie auf irgendeinen Teil dieser Website zugreifen oder sie nutzen, stimmen Sie diesen Geschäftsbedingungen zu. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle neuen Produkte, Funktionen oder Tools, die zum derzeitigen Online-Shop hinzugefügt werden.

(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Kaufverträge und/oder Verträge zur Lieferung von beweglichen Gütern („Waren“) – unabhängig davon ob diese Waren von uns hergestellt oder von einem Zulieferer bezogen werden (§§ 433, 650 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB] – deutsches Zivilrecht) – und für Dienstleistungen (§ 611 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung gültigen Fassung oder aber in jedem Fall in der Ihnen zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung auch für gleichartige zukünftige Verträge als Rahmenvertrag, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen.

(3) Es gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wie wir ihrer Anwendung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Erfordernis der Zustimmung gilt in jedem Fall, z. B. auch dann, wenn der Kunde im Rahmen des Auftrags auf seine Geschäftsbedingungen verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.

(4) Individuelle Vereinbarungen (z. B. Rahmenlieferverträge, Qualitätssicherungsvereinbarungen) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor den Geschäftsbedingungen. Im Zweifelsfall werden Geschäftsklauseln gemäß den von der internationalen Handelskammer in Paris veröffentlichten Incoterms® ausgelegt, und zwar entsprechend der Fassung, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig war.

(5) Rechtlich erhebliche Erklärungen und Mitteilungen des Kunden hinsichtlich des Vertrags (z. B. Fristsetzungen, Mängelrügen, Rücktritt oder Minderung) bedürfen der Schriftform. Die Schriftform im Sinne dieser Geschäftsbedingungen umfasst schriftliche Mitteilungen und Textformen (z. B. Briefe, E-Mail, Fax). Gesetzliche Formvorschriften und weitere Beweismittel, insbesondere bei Zweifeln an der Legitimation des Erklärenden, bleiben hiervon unberührt.

(6) Verweise auf die Anwendbarkeit gesetzlicher Vorschriften dienen nur zur Klarstellung. Die gesetzlichen Vorschriften gelten aber auch ohne eine derartige Klarstellung, soweit sie in diesen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen wurden.

(7) Wir bieten unsere Produkte nur Unternehmen, rechtsfähigen Personengesellschaften (§ 14 BGB), oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sonderfonds an. Eine Ausnahme davon bildet jedoch unsere öffentlich zugängliche Website.

 

Teil B: ONLINE-SHOP, GESCHÄFTSBEDINGUNGEN; REGISTRIERUNG

Absichtlich frei gelassen.

 

Teil C: ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

1.Abschluss von Verträgen

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir einem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweise auf Industrienormen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

(2) Die Bestellung von Produkten durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Nachdem wir dieses Vertragsangebot erhalten haben, sind wir berechtigt, es innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu bestätigen oder abzulehnen.

(3) Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. in Form einer Auftragsbestätigung) oder durch die Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

(4) Wir behalten uns das Recht vor, sind jedoch nicht verpflichtet, den Verkauf von Produkten an Personen, Unternehmen, geografische Regionen oder Länder zu beschränken. Wir können dieses Recht von Fall zu Fall ausüben. Wir behalten uns das Recht vor, die Mengen der von uns angebotenen Produkte zu begrenzen. Alle Produktbeschreibungen oder Produktpreise können jederzeit ohne Vorankündigung und nach unserem alleinigen Ermessen geändert werden. Wir behalten uns das Recht vor, den Vertrieb eines Produkts jederzeit einzustellen.

2.Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtzeitige Verfügbarkeit von Informationen

(1) Wir haben uns auf angemessene Weise darum bemüht, dass der Inhalt unserer Website richtig und auf dem neuesten Stand ist. Aufgrund der allgemein rasanten technischen Entwicklung – insbesondere, aber nicht ausschließlich, was die Optimierung unserer Produkte anbelangt – können sich jedoch veraltete und überholte Informationen auf unserer Website befinden. Die Inhalte dieser Website dienen lediglich zur allgemeinen Information und sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen herangezogen werden, ohne zusätzlich primäre, genauere, vollständigere oder aktuellere Informationsquellen zu berücksichtigen. Wenn Sie sich auf die Inhalte auf dieser Website verlassen, tun Sie dies auf Ihr eigenes Risiko.

(2) Wir haben auch alles getan, damit die Farben und Abbildungen der Produkte auf unserer Website so akkurat wie möglich angezeigt werden. Wir können nicht garantieren, dass Ihr Computermonitor jede Farbe richtig anzeigt.

(3) Auf dieser Website können bestimmte historische Informationen enthalten sein. Historische Informationen sind notwendigerweise nicht aktuell und dienen nur zu Ihrer Orientierung. Wir behalten uns das Recht vor, die Inhalte dieser Website jederzeit zu ändern. Wir sind jedoch nicht verpflichtet, Informationen auf unserer Website zu aktualisieren. Sie stimmen zu, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, auf Änderungen auf unserer Website zu achten.

3.Modifikationen von Produkten und Preisen

Unsere Produktpreise sind freibleibend (es gelten unsere aktuellen Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses). Wir behalten uns das Recht vor, Produkte (oder Teile oder Inhalte davon) jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder ihren Vertrieb einzustellen.

4.Lieferfrist und Lieferverzug

(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart oder von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Ist dies nicht der Fall, so beträgt die Lieferfrist ca. 4 Wochen ab Vertragsabschluss.

(2) Falls wir eine verbindliche Lieferfrist aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, (Nichtverfügbarkeit des Produkts), werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren und ihm gleichzeitig das neue voraussichtliche Lieferdatum mitteilen. Ist das Produkt auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Eine Nichtverfügbarkeit des Produkts liegt z. B. vor, wenn unser Zulieferer verspätet liefert, wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, andere Unterbrechungen der Lieferkette vorliegen, beispielsweise durch höhere Gewalt, oder wenn wir im Einzelfall nicht zur Beschaffung verpflichtet sind.

(3) Ob ein Lieferverzug unsererseits vorliegt, wird auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften entschieden. In jedem Fall muss jedoch eine Mahnung von Seiten des Kunden erfolgen. Wenn wir uns im Lieferverzug befinden, kann der Kunde eine Pauschale für den entstandenen Verzugsschaden verlangen. Die pauschalierte Entschädigung beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5 % des Nettopreises (Lieferwerts), insgesamt jedoch höchstens 5 % des Lieferwerts des verspätet gelieferten Produkts. Wir behalten uns das Recht vor, nachzuweisen, dass dem Kunden kein Schaden entstanden ist, oder dass der Schaden wesentlich geringerer ist, als die vorab genannte Pauschale.

(4) Die Rechte des Kunden gemäß unserer „Allgemeinen Haftpflicht“ (Abschnitt 18.3) dieser Geschäftsbedingungen und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere im Falle eines Ausschlusses der Leistungspflicht (z. B. wegen Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben hiervon unberührt.

5.Lieferung, Gefahrenübergang, Annahme, Annahmeverzug

(1) Die Lieferung erfolgt ab Werk, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Wunsch und Kosten des Kunden werden die Produkte an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf mit Lieferung an einen anderen Ort als den Erfüllungsort). Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art des Versands (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Verlusts und der zufälligen Beschädigung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr jedoch bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Institution über. Soweit eine Annahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrenübergang maßgebend. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts auch für eine vereinbarte Annahme entsprechend. Die Übergabe bzw. Annahme gelten als gleichwertig, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist.

(3) Wenn der Kunde im Annahmeverzug ist, seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt oder unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert, sind wir berechtigt, Ersatz des daraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür sind wir berechtigt, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 30,00 EUR pro Kalendertag zu berechnen, beginnend mit dem Liefertermin oder – falls kein Liefertermin benannt wurde – mit der Mitteilung über die Versandfertigkeit der Produkte.

(4) Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere auf den Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale wird jedoch auf weitere finanzielle Ansprüche angerechnet. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass uns kein Schaden entstanden ist, oder dass der Schaden wesentlich geringerer ist, als die vorab genannte Pauschale.

6.Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Produktpreise können jederzeit angefordert werden, oder Sie können auch eine Preisübersicht erhalten. Soweit in Einzelfällen nichts anderes vereinbart wurde, gelten unsere aktuellen Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, ab Werk, zuzüglich gesetzlich vorgeschriebener Umsatzsteuer.

(2) Beim Versendungskauf mit Lieferung an einen anderen Ort als den Erfüllungsort trägt der Kunde die Transportkosten ab Werk sowie die Kosten für eine vom Kunden gewünschte Transportversicherung. In der Regel berechnen wir die in der Preisübersicht angegebene Transportkostenpauschale, ansonsten berechnen wir die im Einzelfall tatsächlich anfallenden Transportkosten. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben gehen zu Lasten des Kunden.

(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Kaufpreise sofort fällig. Wir sind jederzeit, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens in der Auftragsbestätigung.

(4) Nach Ablauf der vorab genannten Zahlungsfrist ist der Kunde im Zahlungsverzug. Wir sind berechtigt, für die Dauer des Zahlungsverzugs Verzugszinsen auf den Kaufpreis zu berechnen, und zwar in Höhe des jeweiligen gesetzlichen Verzugszinssatzes. Wir behalten uns das Recht vor, einen darüber hinausgehenden Verzugsschaden geltend zu machen. Bei einem beidseitigen Handelsgeschäft von Kaufleuten untereinander bleibt unser Anspruch auf Zinsen vom Tag der Fälligkeit an (§ 353 deutsches Handelsgesetzbuch [HGB]) unberührt.

(5) Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur insoweit zu, wie sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei mangelhafter Lieferung bleiben die Gegenansprüche des Kunden unberührt.

(6) Ist nach Vertragsabschluss ersichtlich (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung nicht vertretbarer Artikel (Einzelanfertigungen), können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Vorschriften über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt.

7.Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferten Produkte (Vorbehaltsware) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum von SprintRay.

(2) Solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ist der Käufer verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf eigene Kosten gegen Schäden durch Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern, und zwar in einer Höhe die ausreichend für einen neuwertigen Ersatz ist.

(3) Wenn die Vorbehaltsware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird, ist der Kunde, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, verpflichtet, Dritte auf die Eigentumsrechte von SprintRay hinzuweisen und SprintRay unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit SprintRay seine Eigentumsrechte geltend machen kann. Der Kunde haftet gegenüber SprintRay für alle in diesem Zusammenhang anfallenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, es sei denn, die dritte Partei kann dem Kunden diese Kosten erstatten.

8.Richtigkeit der Rechnungsanschrift und Kontodaten

Sie stimmen zu, für alle Käufe, die Sie direkt bei uns getätigt haben, aktuelle, vollständige und richtige Kauf- und Kontodaten anzugeben. Sie stimmen zu, Ihre Kontodaten und andere Informationen, einschließlich Ihrer E-Mail-Adresse, Lieferadresse und ggf. Ihre Bankverbindung, unverzüglich zu aktualisieren, damit wir Ihre Transaktionen abschließen und Sie bei Bedarf kontaktieren können.

9.Optimale Tools

(1) Wir können Ihnen den Zugang zu Tools von dritten Parteien ermöglichen, diese Tools können wir jedoch nicht überwachen oder steuern. Sie erkennen an und stimmen zu, dass wir den Zugang zu diesen Tools „wie besehen“ und „wie verfügbar“ gewähren, ohne jegliche Gewährleistung oder Repräsentation oder Bedingungen und ohne jegliche Befürwortung. Falls Sie solche Tools und die Lizenzen dafür direkt von Drittanbietern erwerben, wie es normalerweise vorgesehen ist, übernehmen wir keine Haftung für Fälle, die sich aus Ihrer Nutzung optionaler Tools von dritten Parteien ergeben oder damit zusammenhängen. Jegliche Nutzung optionaler Tools, die über diese Website von dritten Parteien zur Verfügung gestellt werden, erfolgt auf Ihr eigenes Risiko und nach Ihrem eigenen Ermessen, und Sie sollten sicherstellen, dass Sie mit den Bedingungen, zu denen die Tools von den jeweiligen Drittanbietern bereitgestellt werden, vertraut sind und diesen zustimmen.

(2) Wenn Sie die Tools direkt bei uns gekauft haben, bieten wir eine Gewährleistung und haften dann wie für unsere eigenen Produkte entsprechend Klausel 18 dieser Geschäftsbedingungen.

10.Links von dritten Parteien

(1) Bestimmte Inhalte, Produkte und Dienstleistungen, die über unseren Service verfügbar sind, können Materialien von dritten Parteien enthalten.

(2) Links von dritten Parteien auf dieser Website können Sie zu Websites von dritten Parteien weiterleiten, die nicht mit uns assoziiert sind. Wir sind nicht dafür verantwortlich, den Inhalt oder die Richtigkeit zu prüfen oder zu beurteilen, und wir übernehmen keine Gewährleistung und keine Haftung oder Verantwortung für Materialien oder Websites von dritten Parteien oder für andere Materialien, Produkte oder Dienstleistungen von dritten Parteien.

(3) Wir haften nicht für Personen- oder Sachschäden, die damit zusammenhängen, dass Websites dritter Parteien für den Kauf oder die Nutzung von Waren, Dienstleistungen, Ressourcen, Inhalten oder andere Transaktionen genutzt wurden. Bitte prüfen Sie die Richtlinien und Praktiken dritter Parteien sorgfältig und vergewissern Sie sich, dass Sie sie verstanden haben, bevor Sie eine Transaktion tätigen. Beschwerden, Forderungen, Bedenken oder Fragen zu Produkten von dritten Parteien richten Sie bitte direkt an die dritte Partei.

11.Kommentare, Rückmeldungen und andere Einreichungen von Nutzern

(1) Wenn Sie auf unsere Aufforderung hin bestimmte Einreichungen (z. B. Wettbewerbsbeiträge) oder ohne unsere Aufforderung kreative Ideen, Anregungen, Vorschläge, Pläne oder andere Materialien online, per E-Mail, per Post oder auf andere Weise (zusammenfassend als „Kommentare“ bezeichnet) einsenden, stimmen Sie zu, dass wir Kommentare, die Sie uns übermitteln, jederzeit und ohne Einschränkung bearbeiten, kopieren, veröffentlichen, verbreiten, übersetzen und auf andere Weise in einem beliebigen Medium verwenden dürfen. Wir sind weder jetzt noch in Zukunft verpflichtet, 1) Kommentare vertraulich zu behandeln, 2) eine Vergütung für Kommentare zu zahlen, oder 3) auf Kommentare zu antworten.

(2) Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Inhalte zu überwachen, zu bearbeiten oder zu entfernen, die nach unserem alleinigen Ermessen rechtswidrig, beleidigend, bedrohlich, verleumderisch, rufschädigend, pornografisch, obszön oder anderweitig anstößig sind oder die geistigen Eigentumsrechte einer Partei oder diese Geschäftsbedingungen verletzen.

(3) Sie stimmen zu, dass Ihre Kommentare keine Rechte dritter Parteien verletzen werden, einschließlich Urheber-, Marken-, Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte oder andere persönliche Rechte oder Eigentumsrechte. Sie stimmen weiterhin zu, dass Ihre Kommentare kein verleumderisches oder anderweitig rechtswidriges, beleidigendes oder obszönes Material oder Computerviren oder andere Malware enthalten werden, die den Betrieb des Services oder einer damit verbundenen Website in irgendeiner Weise beeinträchtigen könnten. Sie dürfen keine falschen E-Mail-Adressen verwenden, sich nicht als eine andere Person ausgeben oder uns oder dritte Parteien in Bezug auf die Herkunft von Kommentaren in die Irre führen. Für Ihre Kommentare und deren Richtigkeit sind Sie allein verantwortlich. Wir übernehmen keine Verantwortung und haften nicht für Kommentare, die von Ihnen oder einer dritten Partei abgegeben wurden.

(4) Kunden sind gegenüber SprintRay berechtigt – und vor Einleitung rechtlicher Schritte gegen SprintRay auch verpflichtet – die Sperrung oder Entfernung von eingestellten Informationen, Inhalten, Nachrichten und Mitteilungen sowie Dateien zu verlangen, deren sachliche Richtigkeit zweifelhaft ist, die gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen und die eigenen Rechte des Nutzers verletzen (zur Einleitung eines Verfahrens zum Entfernen/Unterlassungsverfahrens schreiben Sie bitte eine E-Mail an [email protected].

(5) Wird gegen uns von einer dritten Partei oder einem anderen Kunden wegen eines der in § 11 (4) genannten Verstöße ein Anspruch geltend gemacht, verpflichtet sich der Nutzer, der den Verstoß zu vertreten hat, SprintRay von allen Ansprüchen freizustellen. Die Verpflichtung zur Freistellung bezieht sich auf alle Aufwendungen, die SprintRay aus dem Anspruch einer dritten Partei notwendigerweise erwachsen. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, einen darüber hinausgehenden Schadenersatz geltend zu machen.

12.Datenschutz, personenbezogene Daten

(1) Wir sind berechtigt, Stamm- und Transaktionsdaten des Kunden sowie Daten zu den Kontaktpersonen und Mitarbeitern des Kunden zu verarbeiten, soweit dies für den üblichen Support und/oder die ordnungsgemäße Abwicklung der Leistungen und Käufe erforderlich ist. In diesem Zusammenhang werden wir – mit der durch die Akzeptanz dieser Geschäftsbedingungen erteilten Einwilligung des Kunden – die im Rahmen der Geschäftsabwicklung generierten und vom Kunden an uns übermittelten Daten (u. U. auch personenbezogene Daten) zweckgebunden insbesondere innerhalb der SprintRay-Gruppe (z. B. an die SprintRay Technology Inc., USA oder andere SprintRay-Unternehmen im Land) übermitteln. Die Datenübermittlung von Firmen- und Adressdaten sowie Informationen über geschäftliche Transaktionen erfolgt zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen sowie zur Optimierung von Service- und Warenangeboten an den Kunden. An der Datenübermittlung an unsere amerikanische Muttergesellschaft und andere nationale Unternehmen von SprintRay haben wir ein berechtigtes Interesse. Aus diesem Grund haben wir innerhalb des SprintRay-Konzerns durch entsprechende Vereinbarungen und gegenseitige Zusicherungen ein einheitliches und angemessenes Datenschutzniveau geschaffen.

(2) Wir halten bei jeder Datenverarbeitung, einschließlich der Übermittlung personenbezogener Daten, die europäischen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen ein (DSGVO, nationale Datenschutzgesetze).

(3) Falls uns personenbezogene Daten übermittelt werden, stellt der Kunde sicher, dass er dazu berechtigt ist.

(4) Gegebenenfalls ist der Kunde verpflichtet, eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (DPA, Data Processing Agreement) gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen.

13.Weitere Informationen zum Datenschutz

Eine Veröffentlichung unserer derzeitigen Datenschutzrichtlinie, einschließlich unserer spezifischen Informationen zum Zugriff auf gespeicherte Daten bei SprintRay Europe GmbH finden Sie unter https://sprintray.com/de-de/privacy-policy/. Falls Sie eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (DPA) mit uns abschließen müssen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail.

14.Fehler, Ungenauigkeiten und Auslassungen

(1) Gelegentlich können Informationen auf unserer Website oder zum Service, die sich auf Produktbeschreibungen, Preise, Werbeaktionen, Angebote, Versandgebühren, Transitzeiten und die Verfügbarkeit beziehen, ausgelassen worden sein oder Druckfehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Wir behalten uns das Recht vor, Fehler, Ungenauigkeiten oder Auslassungen zu korrigieren und Informationen zu ändern oder zu aktualisieren oder Bestellungen zu stornieren, wenn Informationen zum Service oder auf einer zugehörigen Website ungenau sind, und zwar jederzeit und ohne vorherige Ankündigung (auch wenn Sie Ihre Bestellung bereits aufgegeben haben).

(2) Wir sind nicht verpflichtet, Informationen zum Service oder auf einer damit assoziierten Website zu aktualisieren, zu ändern oder zu verdeutlichen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Preisinformationen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein angegebenes Aktualisierungsdatum oder eine Datumsaktualisierung beim Produkt oder auf einer zugehörigen Website sind nicht als Hinweis darauf zu verstehen, dass alle Informationen zum Produkt oder auf einer zugehörigen Website modifiziert oder aktualisiert wurden.

15.Unzulässige Nutzung

Zusätzlich zu anderen Verboten, die in den Geschäftsbedingungen festgelegt sind, ist es Ihnen untersagt, die Website, ihren Inhalt oder jedes Produkt, das Sie von SprintRay kaufen, zu Folgendem zu nutzen: 1) zu rechtswidrigen Zwecken; 2) um andere zur Durchführung oder Teilnahme an rechtswidrigen Handlungen aufzufordern; 3) um gegen internationale, bundesstaatliche, provinzielle oder staatliche Vorschriften, Regeln, Gesetze oder lokale Verordnungen zu verstoßen; 4) um gegen unsere geistigen Eigentumsrechte oder die geistigen Eigentumsrechte anderer zu verstoßen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte und ähnliche geistige Eigentumsrechte; 5) um Personen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religion, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Rasse, ihres Alters, ihrer nationalen Herkunft oder ihrer Behinderung zu belästigen, zu missbrauchen, zu beleidigen, zu verletzen, zu diffamieren, zu verleumden, herabzuwürdigen, einzuschüchtern oder zu diskriminieren; 6) um falsche oder irreführende Informationen zu übermitteln; 7) zum Hochladen oder zur Übermittlung von Computerviren oder anderer Arten von bösartigem Code, die in irgendeiner Weise die Funktionalität oder den Betrieb des Produkts oder einer damit assoziierten Website, anderer Websites oder des Internets beeinträchtigen könnten; 8) zur Erfassung oder zum Tracking der personenbezogenen Daten anderer; 9) zum Spammen, für Phishing-Zwecke, zum Diebstahl von Daten, für die Anwendung von Web-Spider- oder Web-Crawling-Technologien oder zur Datenextraktion; 10) für obszöne oder unmoralische Zwecke; oder 11) zur Beeinträchtigung oder Umgehung der Sicherheitsfunktionen des Produkts oder einer damit assoziierten Website, anderer Websites oder des Internets. Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Nutzung des Produkts oder einer damit assoziierten Website zu beenden, wenn Sie gegen eine der untersagten Nutzungen verstoßen.

16.Nutzungsvertrag

(1) Dies ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Ihnen und SprintRay. Wenn Sie SprintRay-Produkte nutzen möchten, müssen Sie diesen Geschäftsbedingungen zustimmen. Bitte lesen Sie diese Zusammenfassung und die nachstehenden vollständigen Geschäftsbedingungen sorgfältig. Mit dem Kauf oder der Bestellung unserer Produkte akzeptieren Sie diese Geschäftsbedingungen, auf deren Geltung wir in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen stets erneut hinweisen.

(2) Von Zeit zu Zeit ändern oder ergänzen wir diese Geschäftsbedingungen. Wenn dies der Fall ist, informieren wir Sie entweder über die Benutzeroberfläche, per E-Mail oder auf eine andere angemessene Weise darüber. Durch die Nutzung der Software oder Hardware nach Inkrafttreten der Änderung erklären Sie sich mit den geänderten Geschäftsbedingungen einverstanden.

(3) Der in diesem Dokument erläuterte Vertrag zwischen Ihnen und SprintRay tritt in Kraft, wenn Sie irgendeine SprintRay-Software lizenzieren, herunterladen, installieren oder verwenden und bleibt in Kraft bis SprintRay Ihnen mitteilt, dass Sie in irgendeiner Form gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Wenn SprintRay Ihnen den Nutzungsvertrag kündigt, müssen Sie jegliche SprintRay-Software löschen, aber einige der Geschäftsbedingungen des Nutzungsvertrags, wie z. B. die Einschränkung der Gewährleistung, bleiben in Kraft.

(4) Während der Installation der SprintRay-Software können Sie gefragt werden, ob Sie der Erfassung von Diagnoseinformationen über Ihre Nutzung der SprintRay-Produkte zustimmen, damit unsere Ingenieure die SprintRay-Produkte optimieren können. Wenn Sie sich damit einverstanden erklären, stimmen Sie der Erfassung, Pflege und Verwendung von Informationen über SprintRay-Produkte wie Hardware-Seriennummern, Druckzeiten, Laserleistung und 3D-Modellgrößen zu. Ohne Ihre zusätzliche und ausdrückliche Zustimmung werden keine vollständigen Modelle, 3D-Geometrien oder personenbezogenen Daten erfasst.

(5) Auch für die Nutzung von Dienstleistungen aus dem ProTection-Plan ist der Abschluss eines Vertrags mit uns Voraussetzung. Die Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrags sind ausschließlich als Wartungs- und Kundendienstleistungen zu qualifizieren, in keinem Fall als Versicherungsleistungen.

17.SprintRay-Software

(1) SprintRay-Software wird lizenziert, nicht verkauft. Das bedeutet, dass SprintRay alle Rechte an der Software besitzt, die Ihnen zur Nutzung überlassen wird, mit Ausnahme von Komponenten wie Open-Source-Bibliotheken, für die eigene Lizenzen und Regeln gelten.

(2) Während der Installation von Software, die Sie unabhängig vom Kauf eines Geräts erwerben, werden Sie möglicherweise aufgefordert, Endbenutzer-Lizenzvereinbarrungen zu akzeptieren, was eine Voraussetzung für die Nutzung der Software ist.

(3) Wir gewähren dem Kunden hiermit ein nicht-exklusives, weltweites (vorbehaltlich der Exportgesetze), beschränktes Recht, auf unsere Software und das aus der Softwareanwendung resultierende Arbeitsprodukt zuzugreifen und zu nutzen, aber nur zu den Bedingungen und für den Zeitraum während dessen der Kunde gemäß diesen Geschäftsbedingungen zur Nutzung unserer Produkte berechtigt ist. Diese Rechte sind nicht unterlizenzierbar, abtretbar oder übertragbar, außer in Verbindung mit der Abtretung dieses Vertrags durch den Kunden.

(4) Sie dürfen unsere Software nicht zerlegen, um sie zu analysieren, zu modifizieren, sie mit Nicht-SprintRay-Produkten zu verwenden oder sie ohne unsere Zustimmung weiter zu vertreiben. Es ist Ihnen nicht gestattet, die Software an andere zu vermieten, sie ihnen als Leasinggegenstand zu überlassen oder für andere Kopien von der Software anzufertigen. Sie dürfen unsere Software nicht mit Hardware verwenden, die nicht von SprintRay ist. Kurz gesagt, Sie verpflichten sich, alle für die Software geltenden Urheberrechte und Patente zu respektieren.

(5) Die von SprintRay vertriebene Software ist nicht durch die beschränkte Gewährleistung auf Hardware abgedeckt.

18.Gewährleistung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen; Gewährleistungsausschluss; Haftung und allgemeine Haftungsbeschränkung

18.1 Gewährleistung bei Sachmängeln

(1) Diese Bestimmungen regeln die Beziehung von SprintRay zu Endkunden, wie z. B. Dentallaboren, Zahnärzten und anderen Fachleuten, die ihre Produkte im Allgemeinen von einem autorisierten Wiederverkäufer und nicht direkt von SprintRay beziehen. In diesem Fall sind alle gesetzlichen Gewährleistungsansprüche ausschließlich gegenüber dem Vertragspartner und nicht gegenüber SprintRay geltend zu machen.

(2) Für Produkte oder Dienstleistungen, die Kunden direkt bei SprintRay kaufen, gewährleisten wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, dass unsere Produkte sowie die Dokumentation frei von Sachmängeln sind. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Produkte und/oder Dienstleistungen nicht über die vertragsgemäße Beschaffenheit oder Dienstleistungsqualität verfügen und sich nicht für die vertraglich vereinbarte Nutzung eignen. Die vertragsgemäße Beschaffenheit ergibt sich insbesondere aus dem Funktionsumfang der in der Bestellung und ihren Anhängen aufgeführten Produkte.

(3) Produktmängel sind vom Kunden in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren und uns möglichst unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

(4) Während der Gewährleistungsfrist beheben wir nach unserer Wahl und ohne unangemessene Verzögerung alle vom Kunden gemeldeten Mängel kostenlos, indem wir entweder die Mängel beseitigen oder die Produkte und Dienstleistungen ersetzen oder die Leistung neu erbringen. Sofern der Kunde dies nicht im Einzelfall aus wichtigem Grund ablehnt, akzeptiert der Kunde, dass wir mangelhafte Produkte durch ein anderes Produkt ersetzen, das entsprechend der „SprintRay Richtlinie für zertifizierte Produkte“ vergleichbare Leistungs-, Alters- und Qualitätsmerkmale aufweist.

(5) Wir können Mängel auch beheben, indem wir dem Kunden telefonisch, schriftlich oder elektronisch Anweisungen geben.

(6) Sollten wir die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche zulässt, beseitigen können, ist der Kunde berechtigt, uns eine angemessene letzte Nachfrist zu setzen, die mindestens einen weiteren Nachbesserungsversuch zulässt. Bleibt auch unser Nachbesserungsversuch innerhalb dieser letzten Nachfrist erfolglos, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist nicht verpflichtet, eine Frist abzuwarten und eine Frist zu setzen, wenn dies dem Kunden nicht mehr zuzumuten ist, insbesondere wenn wir die Nacherfüllung endgültig und ernsthaft verweigert haben. Zusätzlich zum Rücktritt und der Minderung kann der Kunde bei Verschulden von SprintRay Schadensersatz statt der Leistung oder den Ersatz von Aufwendungen nach Maßgabe der in diesen Geschäftsbedingungen festgelegten „Allgemeinen Haftungsbeschränkung“ verlangen. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag und zur Geltendmachung von Schadensersatz statt der gesamten Leistung besteht nur bei erheblichen Mängeln.

(7) Stellt sich heraus, dass ein vom Kunden gemeldeter Mangel de facto nicht vorliegt oder nicht auf die erbrachten Produkte und Leistungen zurückzuführen ist, ist SprintRay berechtigt, dem Kunden die im Zusammenhang mit der Analyse und sonstigen Bearbeitung entstandenen Aufwendungen zu dem im Überlassungsvertrag vereinbarten Satz, ansonsten entsprechend der aktuellen Preisliste von SprintRay, in Rechnung zu stellen.

18.2 Gewährleistung für Rechtsmängel (Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums)

(1) Macht eine dritte Partei Ansprüche gegen den Kunden wegen Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums durch die Nutzung der bereitgestellten Produkte geltend und wird dadurch die Nutzung beeinträchtigt oder untersagt, können wir wie folgt vorgehen:

          1. SprintRay wird nach seiner Wahl und auf seine Kosten entweder die Produkte so ändern oder ersetzen, dass sie das Eigentumsrecht nicht mehr verletzen, aber im Wesentlichen der vereinbarten Leistung in einer für den Kunden zumutbaren Weise entsprechen, oder
          2. den Kunden von den Lizenzgebühren freistellen, die er dem Inhaber des geistigen Eigentumsrechts oder dritten Parteien schuldet.
          3. Gelingt uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen, nehmen wir die Produkte gegen Erstattung des gezahlten Entgelts abzüglich eines Betrages, der die Zeit der Nutzung berücksichtigt, zurück. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Produkte zurückzugeben und die Software und die SprintRay-Daten dauerhaft von allen Kundensystemen zu löschen.

(2) Voraussetzung für die Haftung von SprintRay nach dieser Klausel ist, dass der Kunde uns unverzüglich über Ansprüche dritter Parteien unterrichtet, die angebliche Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums nicht anerkennt und jede Auseinandersetzung, einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen, SprintRay überlässt oder nur in Abstimmung mit uns führt. Notwendige Gerichts- und Anwaltskosten, die dem Kunden durch die Rechtsverteidigung entstehen, tragen wir.

(3) Hat der Kunde die Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums zu vertreten, sind Ansprüche gegen uns ausgeschlossen.

(4) Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen der Verletzung von geistigen Eigentumsrechten dritter Parteien sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Ansprüchen des Kunden aus der Produkthaftung. Weiterhin gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei SprintRay zuzurechnenden körperlichen Verletzungen oder Gesundheitsschäden des Kunden.

18.3 Allgemeine Haftung und Haftungsbeschränkung

1) SprintRay haftet generell unbeschränkt für Schäden, die von SprintRay, seinen gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden, die von sonstigen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich verursacht wurden; bei grober Fahrlässigkeit sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den für leichte Fahrlässigkeit aufgeführten Vorschriften.

(2) SprintRay haftet auch für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages wesentlich sind, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im letzteren Fall haftet SprintRay jedoch nicht für unvorhersehbare und vertragsuntypische Schäden. SprintRay haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung sonstiger Pflichten.

(3) Die oben genannten Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche des Kunden aus der Produkthaftung. Weiterhin gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei SprintRay zuzurechnenden körperlichen Verletzungen oder Gesundheitsschäden.

(4) SprintRay steht es in jedem Fall frei den Einwand zu erheben, dass ein Mitverschulden des Kunden vorliegt.

(5) Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände gehindert werden, die wir trotz eines Vorgehens mit angemessener Sorgfalt nicht abwenden können, z. B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe und/oder Probleme mit der Energieversorgung, gleichgültig, ob diese Umstände in der Sphäre von SprintRay oder in der Sphäre seiner Zulieferer eintreten, verlängert sich die Leistungsfrist in angemessenem Maße, es sei denn, die Leistung wird unmöglich. Wird die Leistung aufgrund der oben genannten Umstände unmöglich, ist SprintRay von seinen weiteren Leistungspflichten befreit.

18.4 Verjährung

Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, verjähren vertragliche Ansprüche innerhalb eines Jahres nach Lieferung (Waren und Software) bzw. Erbringung der Leistung (Dienstleistungen).

19.Eigentumsrechte

19.1 Rechtsvorbehalt

Ungeachtet anderer in diesen Geschäftsbedingungen enthaltener Bestimmungen sind wir der ausschließliche Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an den Produkten. Weiterhin sind und bleiben alle SprintRay-Materialien das alleinige Eigentum von SprintRay. Wir sind berechtigt, die Produkte und/oder SprintRay-Materialien jederzeit zu modifizieren oder zu optimieren. Außerdem schließen die Rechte von SprintRay (einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum) die Rechte an allen Erweiterungen, Modifikationen, Anpassungen und/oder Derivate dieser Werken ein (unabhängig davon, ob sie von SprintRay, einer dritten Partei oder gemeinsam ausgeführt wurden), auch wenn sie auf den Vorschlag, eine Verbesserungsanfrage, eine Empfehlung, eine Korrektur und/oder ein anderes Feedback eines Kunden oder eines Nutzers zurückzuführen sind.

19.2 Arbeitsprodukt und Liefergegenstände:

Soweit nichts anderes festgelegt ist, handelt es sich bei den Arbeitsprodukten und Liefergegenständen um SprintRay-Materialien, die nicht als „Auftragsarbeiten“ im Sinne des geltenden Rechts anzusehen sind. Wenn ein Arbeitsprodukt in Verbindung mit den Produkten an den Kunden geliefert wird (einschließlich eines Arbeitsprodukts, das als Liefergegenstand oder Teil davon enthalten ist), gewährt SprintRay dem Kunden hiermit ein nicht-exklusives, weltweites (vorbehaltlich der Exportgesetze), beschränktes Recht, auf die Produkte zuzugreifen und sie zu nutzen, aber nur zu den Bedingungen und für den Zeitraum während dessen der Kunde gemäß diesen Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Abonnementdienstleistungen berechtigt ist. Rechte dieser Art sind nicht unterlizenzierbar, abtretbar oder übertragbar, außer in Verbindung mit der Abtretung dieses Vertrags durch den Kunden.

19.3 Kundendaten

(1) Der Kunde ist Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an all seinen Kundendaten. Der Kunde gewährt SprintRay und allen empfangenden Unternehmen des Konzerns ein weltweites, beschränktes, nicht-exklusives, nicht übertragbares Recht, Kundendaten zu den folgenden Zwecken zu hosten, zu nutzen, zu kopieren, zu übermitteln und anzuzeigen:

a) um dem Kunden die Produkte bereitzustellen;
b) um Probleme bei Dienstleistungen oder technische Probleme zu verhindern oder zu beheben und/oder die Module zu warten und SprintRay in die Lage zu versetzen, bestimmte Nutzungen der Produkte zu überwachen.

(2) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Erfassung, Richtigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmäßigkeit, Datenverlässlichkeit, Angemessenheit, den rechtlichen Schutz und die Nutzungsrechte aller Kundendaten.

19.4 Output

(1) Vorbehaltlich des Eigentums von SprintRay an allen SprintRay-Materialien, die Teil eines Outputs sind (wie z. B. Zahnersatz, Modelle, Zahnbrücken und Inlays), ist der Kunde der alleinige und ausschließliche Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an allen Outputs, und in dem Umfang, in dem ein Interesse daran besteht, treten wir alle Rechte, Titel und Interessen an diesen Outputs, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte daran, an den Kunden ab und verwenden diese Outputs ausschließlich in Verbindung mit diesem Vertrag.

(2) Wir haften gegenüber dem Kunden nicht für seine Nutzung solcher Outputs und übernehmen diesbezüglich auch keine Verantwortung. Soweit SprintRay-Materialien Teil irgendeines Outputs sind, gewähren wir dem Kunden hiermit eine nicht-exklusive, unbefristete, weltweite, übertragbare, voll bezahlte Lizenz mit dem Recht, Unterlizenzen für SprintRay-Materialien, die Teil irgendeines Outputs sind, zu vergeben. Wir behalten uns alle Rechte an den Serviceleistungen vor, die dem Kunden im Rahmen dieses Vertrags nicht ausdrücklich gewährt wurden.

19.5 Nutzungsdaten und resultierende Daten

(1) Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass wir Daten, die den Zugriff auf oder die Nutzung der Produkte durch den Kunden oder einen autorisierten Nutzer anzeigen, einschließlich Profil-, Besuchs-, Sitzungs- und Abdruckdaten sowie Daten zur Klickrate oder Click-Stream-Daten (die „Nutzungsdaten“) zum Zweck der Bereitstellung und Optimierung der Produkte erfassen und verwenden dürfen.

(2) Weiterhin müssen wir Kundendaten und Nutzungsdaten anonymisieren und mit anderen Daten von Kunden oder dritten Parteien zusammenführen, um daraus resultierende Daten zu gewinnen, mit denen wir Analysen und Berichte für Systemmetriken, Benchmarking und Marketing für industrielle, finanzielle und andere rechtmäßige Geschäftszwecke erstellen können. Die resultierenden Daten erlauben weder die Identifikation des Kunden als Quelle bestimmter Daten oder Erkenntnisse, noch enthalten sie personenbezogene Daten einzelner autorisierter Nutzer.

(3) Wir sind der alleinige und ausschließliche Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an solchen Nutzungsdaten und daraus resultierenden Daten.

 

Teil D: ALLGEMEINE RÜCKGABERICHTLINIE

1.Bedingung

Der Artikel muss unbenutzt, unbeschädigt, komplett mit allen Teilen und Zubehörteilen sein, in demselben Zustand sein, in dem Sie ihn erhalten haben und sich in der Originalverpackung befinden. Verbrauchsmaterialien wie Resin und Resintank werden nicht akzeptiert, wenn die Verpackung geöffnet wurde.

2.Genehmigung für die Rücksendung an den Hersteller (Return to Manufacturer Authorization, RMA)

Bevor Sie einen Artikel an uns zurücksenden, kontaktieren Sie uns unter [email protected] und geben Sie den Grund für die Rücksendung sowie Details zu Ihrer ursprünglichen Bestellung an und teilen Sie uns mit, ob Sie eine Erstattung oder einen Umtausch wünschen. Gegebenenfalls stellen wir eine RMA-Nummer aus, die Sie zusammen mit einer Kopie der ursprünglichen Bestellung dem Paket mit dem zurückgesandten Artikel beilegen müssen. Zurückgesandte Artikel, für die keine RMA-Nummer ausgegeben wurde, werden von uns nicht akzeptiert.

3.Versand

Verpacken Sie den Artikel entsprechend unserer Anweisungen (Befolgung des RMA-Verpackungsprotokolls), um Transportschäden zu vermeiden. Im Falle einer Rücksendung zu einer durch unsere einjährige beschränkte Gewährleistung oder den ProTection-Plan abgedeckten Reparatur übernimmt SprintRay die Versandkosten. Bei anderen Rücksendungen sollten Sie das Paket entsprechend seinem Wert versichern, da Sie für eventuelle Transportschäden haften. Nutzen Sie einen Versandservice, der Ihnen eine Nachverfolgung des Pakets erlaubt. Sämtliche mit der Rücksendung verbundenen Versand- und Versicherungskosten gehen zu Ihren Lasten.

4.Extraterritoriale Rücksendungen

SprintRay übernimmt keine Versandkosten, anfallende Gebühren oder Zölle für die Rücksendung aus Ländern, die nicht zur EMEA-Region gehören. Sie sollten sich über die Zollbestimmungen und Versanddienstleister in Ihrer Region informieren.

5.Nach Erhalt

Sobald wir Ihre Rücksendung erhalten und inspiziert haben, senden wir Ihnen eine E-Mail, in der wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihren zurückgesandten Artikel erhalten haben und ob Ihr Antrag auf Rückerstattung oder Umtausch/Austausch genehmigt wurde. Wir können eine Gebühr für fehlendes oder benutztes Zubehör berechnen.

6.Rückerstattung

Wenn eine Rückerstattung genehmigt wird, wird automatisch eine Gutschrift ausgestellt, und wir werden mit Ihnen vereinbaren, wie wir Ihnen die Rückerstattung zukommen lassen.

7.Umtausch/Austausch

Wenn ein Umtausch/Austausch genehmigt wird, senden wir Ihnen den neuen oder zertifizierten Artikel zu.

8.Nutzung von autorisierten Wiederverkäufern und Drittanbietern

SprintRay kann seine autorisierten Wiederverkäufer und andere geeignete Drittanbieter als Vertreter einsetzen, um defekte Produkte entgegenzunehmen und Ersatzprodukte zuzusenden.

 

Teil E: EXKLUSIVE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG AUF HARDWARE

1.Für unsere exklusive beschränkte Gewährleistung auf Hardware geltende Gewährleistungsbedingungen

(1) Unsere Gewährleistung gemäß unserer selbständig gewährten „exklusiven beschränkten Gewährleistung auf Hardware“ deckt ausschließlich alle von SprintRay verkauften Hardwareprodukte ab und ist auf die nachstehend festgelegten Geschäftsbedingungen beschränkt.

(2) Um diese exklusive beschränkte Gewährleistung auf Hardware in Anspruch nehmen zu können, müssen die Hardwareprodukte von SprintRay oder einem autorisierten Wiederverkäufer von SprintRay mit einem gültigen Kaufnachweis erworben werden. SprintRay räumt dem ursprünglichen Endverbraucher von Hardwareprodukten der Marke SprintRay bei normalem Gebrauch eine einjährige Gewährleistung auf Material- und Verarbeitungsfehler ab Kaufdatum beim Einzelhändler ein („Gewährleistungsfrist“). Zu den Hardwareprodukten gehören alle unsere fabrikneuen Hardwareprodukte und/oder alle werksüberholten Versionen davon. Kunden, die diese Produkte nutzen, können sich für den Erwerb eines ProTection-Plans („Erweiterte Garantie“) entscheiden, der auch selbstverschuldete Schäden abdeckt und einen Preisnachlass auf Reparaturen bietet.

(3) Wenn ein Hardwaredefekt auftritt und eine gültige Reklamation innerhalb der Gewährleistungsfrist eingeht, wird SprintRay nach eigenem Ermessen und im gesetzlich zulässigen Rahmen entweder 1) den Hardwaredefekt kostenlos mit neuen oder generalüberholten Ersatzteilen reparieren, 2) das Hardwareprodukt gegen ein neues oder von SprintRay generalüberholtes Hardwareprodukt oder gegen ein Hardwareprodukt austauschen, das aus neuen oder betriebsfähigen Gebrauchtteilen hergestellt wurde und zumindest funktionell gleichwertig mit dem ursprünglichen Hardwareprodukt ist, oder 3) den Kaufpreis des Hardwareprodukts erstatten. SprintRay kann verlangen, dass Sie defekte Teile durch neue oder generalüberholte, vom Nutzer einbaubare Teile ersetzen, die SprintRay in Erfüllung seiner Gewährleistungspflicht bereitstellt. Für ein Ersatz-Hardwareprodukt oder -Teil, einschließlich eines vom Nutzer installierbaren Teils, das in Übereinstimmung mit den von SprintRay bereitgestellten Anweisungen installiert wurde, gilt die verbleibende Gewährleistungsfrist für das ursprüngliche Hardwareprodukt oder neunzig (90) Tage ab dem Datum des Austauschs oder der Reparatur, je nachdem, welcher Zeitraum Ihnen eine längere Deckung bietet. Wenn ein Hardwareprodukt oder -Teil ausgetauscht wird, geht das Ersatzteil in Ihr Eigentum über und der ersetzte Artikel in das Eigentum von SprintRay. Die von SprintRay im Rahmen der Gewährleistungspflicht zur Verfügung gestellten Teile müssen in den Hardwareprodukten verwendet werden, für die Gewährleistungsleistungen in Anspruch genommen werden. Wenn eine Rückerstattung gewährt wird, muss das Hardwareprodukt, für das die Rückerstattung gewährt wird, an SprintRay zurückgegeben werden, sofern nichts anderes angegeben ist.

(4) Wenn wir ein Gerät im Rahmen unserer exklusiven beschränkten Gewährleistung auf Hardware durch ein gleichwertiges Gerät ersetzen, geht die Gewährleistungsfrist des ursprünglich gekauften Geräts in der Regel auf das Ersatzgerät über, es sei denn, die Gewährleistungsfrist für das ursprüngliche Gerät beträgt weniger als sechs Monate. In diesem Fall beträgt die Gewährleistungsfrist für das Ersatzgerät sechs Monate ab dem Datum seiner Lieferung.

2.Ausschluss von der Gewährleistung und Beschränkung der Gewährleistung

(1) Diese beschränkte Gewährleistung auf Hardware gilt nur für Hardwareprodukte, die von oder für SprintRay hergestellt wurden und mit dem „SprintRay“-Markenzeichen, -Handelsnamen oder -Logo versehen sind. Die beschränkte Gewährleistung auf Hardware gilt nicht für Hardwareprodukte, die nicht von SprintRay sind und auch nicht für jedwede Software, und zwar auch dann nicht, wenn sie sich zusammen mit der Hardware von SprintRay in einer Packung befindet oder zusammen mit Hardware von SprintRay verkauft wird. Hersteller, Zulieferer oder Anbieter, die nicht zu SprintRay gehören, können Endkunden ihre eigenen Gewährleistungen einräumen, aber SprintRay liefert seine Hardwareprodukte, soweit gesetzlich zulässig, „wie besehen“. Von SprintRay vertriebene Software, mit oder ohne den Markennamen SprintRay (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Systemsoftware) wird durch diese beschränkte Gewährleistung nicht abgedeckt. Einzelheiten zu Ihren Rechten in Bezug auf die Nutzung der Software finden Sie in den für die Software geltenden Geschäftsbedingungen.

(2) SprintRay gewährleistet nicht, dass der Betrieb des Hardwareprodukts ununterbrochen oder fehlerfrei verläuft.

(3) SprintRay haftet nicht für Schäden, die auf die Nichtbeachtung von Anweisungen zur Verwendung des Hardwareprodukts zurückzuführen sind.

(4) Darüber hinaus gilt diese Gewährleistung nicht:

          1. für Schäden, die durch die Verwendung von Produkten verursacht wurden, die nicht von SprintRay stammen, nicht von SprintRay zugelassene Resine anderer Hersteller eingeschlossen;
          2. für Schäden durch Unfälle, Missbrauch, Fehlgebrauch, Überschwemmungen, Feuer, Erdbeben oder andere äußere Ursachen (z. B. verschüttetes Resine innerhalb der Hardware);
          3. bei Verwendung des Hardwareprodukts außerhalb des zugelassenen Verwendungszwecks oder der von SprintRay angegebenen bestimmungsgemäßen Verwendung;
          4. für Schäden aufgrund von Serviceleistungen (einschließlich Upgrades und Erweiterungen), die von einer nicht von SprintRay bevollmächtigten Person vorgenommen wurden;
          5. für ein Hardwareprodukt oder -Teil, das ohne die schriftliche Genehmigung von SprintRay modifiziert wurde, um die Funktionalität oder Leistungsfähigkeit zu verändern, einschließlich des Nachfüllens von Resin-Kartuschen, auch mit Resin von SprintRay;
          6. für Verschleißteile, es sei denn, der Schaden ist auf einen Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen;
          7. für kosmetische Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kratzer und Beulen;
          8. für Produkte mit einer SprintRay-Seriennummer mit entferntem/manipuliertem/beschädigtem Garantieaufkleber, „ungültigem Garantieaufkleber“, der entfernt oder unleserlich gemacht wurde;
          9. für Schäden im Zusammenhang mit Pro-Wash/Pro-Dry, die durch Folgendes verursacht wurden:
              1. das Versäumnis, Iso-Propanol zu ersetzen, wenn das Aräometer aufschwimmt; oder
              2. Anwendungen im Rahmen der Nachbearbeitung (z. B. die Verwendung von Bimsstein oder anderen Poliermitteln) oder
              3. die Verwendung von Iso Propanol (IPA) mit einer Konzentration unter 91 %;
          10. wenn das Produkt nicht in der von SprintRay zugelassenen Verpackung versandt wurde (gemäß RMA-Verpackungsprotokoll)
          11. für Schäden, die durch die Verwendung von Produkten verursacht wurden, die nicht von SprintRay stammen, einschließlich Materialien von dritten Parteien, die nicht von SprintRay zugelassen sind;
          12. für Schäden durch nicht autorisierte oder unsachgemäße Reparaturversuche von Seiten des Kunden;
          13. für erhaltene Produkte mit verschüttetem Resin
          14. für Hardware, deren Gewährleistungsfrist abgelaufen ist (Beginn der Gewährleistungsfrist für den Drucker: Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem ersten Druck nach Erhalt Ihres SprintRay-Produkts).

(5) Diese selbständig gewährte Garantie gibt Ihnen Rechte, die über die gesetzlichen Ansprüche hinausgehen. Ihre gesetzlichen Ansprüche werden in Abschnitt 18 dieser Geschäftsbedingungen erläutert. SprintRays Haftung für Hardwaredefekte im Rahmen dieser selbständig gewährten Garantie ist auf Reparatur- und Ersatzleistungen beschränkt, die von SprintRay nach eigenem Ermessen festgelegt werden. Für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Ersatzausrüstungen kommen die Bestimmungen zu den „Zertifizierungskriterien“ zur Anwendung.

3.Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der Gewährleistung

(1) Bitte greifen Sie auf die Online-Hilfe zu, auf die in der Dokumentation zu diesem Hardwareprodukt verwiesen wird, und lesen Sie diese, bevor Sie Leistungen im Rahmen der Gewährleistung in Anspruch nehmen. Wenn das Hardwareprodukt immer noch nicht einwandfrei funktioniert nachdem Sie diese Ressourcen genutzt haben, kontaktieren Sie uns bitte unter [email protected]. Sie müssen bei der Diagnose von Problemen mit Ihrem Hardwareprodukt mithelfen und unser Gewährleistungsverfahren einhalten.

(2) SprintRay kann Leistungen im Rahmen der Gewährleistung außerhalb der EMEA-Region einschränken. SprintRay kann Leistungen im Rahmen der Gewährleistung erbringen, indem wir a) Ihren Drucker an einem unserer Standorte für Reparaturen reparieren, oder b) indem wir Ihnen ein neues oder generalüberholtes, vom Kunden installierbares Ersatz-Hardwareprodukt oder Teile zusenden, damit Sie Ihr eigenes Hardwareprodukt warten oder einen Austausch vornehmen können („Do-it-yourself-Service”).

(3) Service-Optionen, die Verfügbarkeit von Teilen und Bearbeitungszeiten können variieren. Die Service-Optionen können jederzeit geändert werden. Nach geltendem Recht kann SprintRay verlangen, dass Sie einen Kaufnachweis erbringen und/oder die Registrierungsanforderungen erfüllen, bevor Sie Leistungen im Rahmen der Gewährleistung erhalten. Weitere Details dazu und zu anderen Fragen zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der Gewährleistung entnehmen Sie bitte der zugehörigen Dokumentation.

(3) Wir pflegen und verwenden Kundendaten entsprechend der Datenschutzrichtlinie von SprintRay.

(4) Wenn eine Leistung im Rahmen der Gewährleistung erbracht wird, werden Inhalte auf Ihrem Hardwareprodukt gelöscht und das Speichermedium wird neu formatiert. Sie erhalten Ihr Hardwareprodukt in der Konfiguration zurück, in der Sie es ursprünglich gekauft haben, vorbehaltlich anwendbarer Updates.

 

Teil F: PROTECTION-PLAN – GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Sobald Sie einen ProTection-Plan erworben haben, wird sogar auf die Reparatur von selbstverschuldeten Schäden an Ihrem Gerät ein Preisnachlass gewährt. Während der Laufzeit dieses ProTection-Plans repariert oder ersetzt SprintRay kostenlos oder mit einem Preisnachlass auf den Listenpreis jedes Teil, das einen Material- oder Verarbeitungsfehler aufweist. Mit der Deckung durch Hotswap haben Sie bei solchen Defekten oder bestimmten zufälligen Schäden am System die kürzest mögliche Ausfallzeit.

1.Haftungsbegrenzung für Schäden

SprintRay haftet unter keinen Umständen für Folgeschäden, die auf einen Verstoß gegen die Gewährleistungsbedingungen zurückzuführen sind. In einigen Staaten ist der Ausschluss oder die Beschränkung von zufälligen Schäden oder Folgeschäden nicht zulässig, sodass die obige Beschränkung oder der Ausschluss für den Kunden möglicherweise nicht gilt.

2.Ersatz von Hardware mit dem ProTection-Plan:

2.1 Beschreibung

Der ProTection-Plan von SprintRay bietet Ihnen bei der ersten Inanspruchnahme des ProTection-Plans ein Ersatzprodukt desselben Modells im Austausch für das defekte Produkt noch bevor wir das defekte Produkt von Ihnen erhalten haben. Nachdem eine gültige Genehmigung für die Rücksendung des Produkts an den Hersteller (RMA) vorliegt, wird SprintRay das Ersatzprodukt innerhalb einer angemessenen Frist auf einem Versandweg seiner Wahl versenden.

2.2. Bedingungen für die Leistung

Die Nutzung des ProTection-Plans unterliegt diesem Vertrag, der von Zeit zu Zeit geändert werden kann.

2.3. Richtlinie für den Ersatz von Hardware

SprintRay setzt Folgendes voraus:

a) Registrierung

Sie müssen das Produkt, für das die Dienstleistungen erworben wurden, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Kauf des ursprünglichen Produkts registrieren. Zu den zwingend erforderlichen Registrierungsdaten gehören der Produktname, Ihre Kontaktinformationen, das Kaufdatum und die Seriennummer, wobei die erforderlichen Daten nicht darauf beschränkt sein müssen. Die Registrierung kann über die Website von SprintRay erfolgen oder indem Sie die Kundenbetreuung unter [email protected] kontaktieren. Sie müssen einen gültigen Kaufnachweis von SprintRay oder einem autorisierten Wiederverkäufer einreichen.

b) Technischer Support

Sie stimmen zu, unseren technischen Support zu kontaktieren, um eine erste Fehlerdiagnose durchführen zu lassen. Wenn ein qualifizierter SprintRay-Supportmitarbeiter festgestellt hat, dass die Symptome auf einen Hardwarefehler des Produkts hindeuten und keine Wiederherstellung möglich ist, stellen wir eine Genehmigung zur Rücksendung des Produkts an den Hersteller (RMA) aus, vorausgesetzt, Sie senden das defekte Produkt frachtfrei und entsprechend den speziellen Versandanweisungen von SprintRay zurück und vermerken die RMA-Nummer auf allen Versanddokumenten und in allen nachfolgenden Mitteilungen zu dem betreffenden Produkt.

c) Rücksendung eines defekten Produkts

Sie stimmen zu, das defekte Produkt t innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Ersatz-Hardware fracht- und versicherungsfrei gemäß Abschnitt 2.3 (b) zurückzusenden. Wenn das Produkt nicht innerhalb der vorgesehenen Frist zurückgesendet wird, müssen Sie für den vollen Wert des Ersatzprodukts aufkommen.

2.4. Übertragbarkeit

Wenn bei einem Austausch ein Ersatzprodukt ausgegeben wird, wird die Garantie für die Hardware im Rahmen dieses Plans auf das Ersatzprodukt übertragen, wobei das Datum, an dem er für das ursprüngliche Produkt in Kraft getreten ist/endet weiterhin gilt. Unter keinen anderen Umständen darf die Garantie aus diesem Plan auf ein anderes System übertragen werden als auf das ursprünglich registrierte.

2.5. Kosten für den Austausch und Reparaturen

a) Schadensanalyse

Nachdem SprintRay das defekte Produkt erhalten hat, wird eine Schadensanalyse durchgeführt, um festzustellen, welche Reparaturen erforderlich sind. Im Anschluss an diese Analyse wird ein Kostenvoranschlag für die Durchführung der Reparatur erstellt. Alle Schäden, die über die standardmäßige Gewährleistung des Herstellers hinausgehen, werden als Schäden zufälliger Art betrachtet und es gelten die nachstehend in Abschnitt 2.6 (b) aufgeführten Gebühren.

b) Gebührenordnung für Reparaturen

Der erste zufällige Schaden ist im Rahmen dieses Plans abgedeckt. Beim zweiten Schadensfall wird ein Preisnachlass von 50 % gewährt. Beim dritten Schadensfall wird ein Preisnachlass von 25 % gewährt. Bei allen weiteren Schadensfällen werden die vollen Kosten für die Reparatur des defekten Systems in Rechnung gestellt. Soweit nicht anderes vereinbart ist, sind die Gebühren sofort nach Rechnungsstellung fällig und zu zahlen.

c) Ausschluss von der Gewährleistung/Garantie

Wenn SprintRay bei der Analyse des defekten Produkts feststellt, dass das Produkt durch eine nicht autorisierte Nutzung oder in böswilliger Absicht beschädigt wurde, kann es von der Gewährleistung oder den im ProTection-Plan enthaltenen Garantieleistungen ausgeschlossen werden.

2.6. Hinweis für Kunden

(1) Dieser „ProTection-Plan“ gibt Ihnen Rechte, die über die gesetzlichen Ansprüche hinausgehen. Ihre gesetzlichen Ansprüche werden in Abschnitt 18 dieser Geschäftsbedingungen erläutert. SprintRays Haftung für Hardwaredefekte im Rahmen des ProTection-Plans ist auf Reparatur- und Ersatzleistungen beschränkt, die von SprintRay nach eigenem Ermessen festgelegt werden. Für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Ersatzausrüstungen kommen die Bestimmungen der „Richtlinie für zertifizierte Produkte von SprintRay“ zur Anwendung.

(2) Wenn ein Kunde mit der Leistung eines der beiden Unternehmen im Rahmen dieses ProTection-Plans nicht einverstanden ist, hat der Kunde die Möglichkeit, die Sache SprintRay zur Klärung vorzulegen. Der Kunde muss jede Streitigkeit im Sinne dieses Absatzes zur Klärung vorlegen, bevor ihm zustehende Rechtsmittel eingelegt werden.

 

Teil G: HARDWARE-REPARATUREN OHNE ANSPRUCH AUF GEWÄHRLEISTUNG UND OHNE PROTECTION-PLAN

(1) Falls Sie ein von SprintRay erworbenes Produkt, für das weder unsere „exklusive beeschränkte Gewährleistung auf Hardware“ noch der „ProTection-Plan“ gilt, an uns oder einen autorisierten Wiederverkäufer zurückgeben, fallen für Sie die vollen Reparaturkosten ohne Preisnachlass an. Die Höhe der Reparaturkosten hängt von der Produktklassifikation, dem abgeschlossenen Service-Level und dem vorliegenden Defekt ab.

(2) Bevor wir tätig werden, müssen Sie zunächst die Gebühr für die Überprüfung und Beurteilung des Produkts bezahlen, wobei der Betrag mit der Reparaturrechnung verrechnet wird. Sie erhalten dann immer einen Kostenvoranschlag von uns, oder, wenn wir eine Reparatur aus berechtigten Gründen (z. B. wirtschaftlicher Totalschaden) ablehnen, eine Schadensbeurteilung mit Begründung der Ablehnung. Diese Unterlagen legen wir dem Hardwareprodukt bei, das wir innerhalb einer angemessenen Frist an Sie zurücksenden.

 

Teil H: „FÜR KUNDEN BESTIMMTE VERSCHLEIẞ-ERSATZTEILE“

(1) Durch zum Kauf erhältliche, für Kunden bestimmte Ersatzteile haben Kunden die Möglichkeit, ihr Produkt selbst zu reparieren.

(2) Hinweis: „Bevor Sie mit der Reparatur beginnen, lesen und befolgen Sie bitte die folgenden Anweisungen, damit sie erfolgreich abgeschlossen wird. Sobald Sie sich mit dem Verfahren vertraut gemacht haben, beginnen Sie mit der Installation, indem Sie die unten beschriebenen Schritte sorgfältig ausführen. Wenn Sie noch Fragen haben, zögern Sie nicht, uns über die in diesem Dokument angegebenen Kontaktinformationen zu kontaktieren. Es ist wichtig zu beachten, dass Sie als Nutzer für den Installationsprozess selbst verantwortlich sind. Schäden, die auf eine unsachgemäße Installation durch Nichtbeachtung der mitgelieferten Anweisungen zurückzuführen sind, werden von der exklusiven beschränkten Gewährleistung auf Hardware nicht abgedeckt.“

 

Teil I: ABSCHLIEẞENDE BESTIMMUNGEN

1.Anwendbares Recht

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge für den internationalen Warenkauf.

(2) Wenn der Kunde Kaufmann/Kauffrau im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuches ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtlicher Sonderfonds ist Darmstadt in Deutschland ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Dasselbe gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist (Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland). Wir sind jedoch im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen oder eines vorherigen individuellen Vertrags in allen Fällen auch zur Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden berechtigt. Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere über ausschließliche Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

2.Vollständigkeit des Vertrags

Sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, stellen diese Geschäftsbedingungen den vollständigen Vertrag zwischen Ihnen und SprintRay in Bezug auf den Service und alle Produkte, die Sie von SprintRay erwerben, dar und ersetzen alle vorherigen oder zeitgleichen Mitteilungen, Vorschläge und Vereinbarungen zwischen Ihnen und SprintRay, unabhängig davon ob sie elektronisch, mündlich oder schriftlich erfolgt sind. SprintRay widerspricht allen zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen, die von Ihnen vorgeschlagen werden, einschließlich derer, die in Ihrer Bestellung, Annahme oder auf einer Website enthalten sind, und lehnt diese ab. Falls SprintRay an anderer Stelle einer Bestimmung in einem späteren Dokument, einer Mitteilung oder einer Handlung von Ihnen nicht widerspricht, gilt dies nicht als Verzicht auf eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen. Die Verpflichtungen von SprintRay aus diesem Vertrag sind weder von der Bereitstellung zukünftiger Funktionen oder Merkmalen des Services abhängig noch von mündlichen oder schriftlichen öffentlichen Äußerungen von SprintRay über zukünftige Funktionen oder Merkmale eines Produkts.

3.Standorte für Reparaturen und Service

Wenn wir uns damit einverstanden erklären, Ihr Hardwareprodukt von SprintRay an einem unserer Service-Standorte zu warten, sind Sie für die Verpackung und den Versand Ihres Hardwareprodukts von SprintRay an den gewünschten Service-Standort verantwortlich. Wenn Sie keine Originalverpackung mehr haben, kann SprintRay Ihnen Verpackungsmaterial zusenden. Wenn Sie sich in der EU, dem EWR oder einem EFTA-Land befinden, stellt SprintRay Ihnen Dokumente für einen frachtfreien Versand zur Verfügung. Kunden die sich außerhalb der EU, des EWR oder eines EFTA-Landes befinden und von internationalen Wiederverkäufern kaufen, müssen unter Umständen die Kosten für den Versand zu einem Standort für Reparatur und Service tragen.

4.„Do-it-yourself-Service“

Wenn wir uns damit einverstanden erklären, Ihnen als Ersatz ein neues oder zertifiziertes Hardwareprodukt oder -Teil zuzusenden und Sie das ersatzweise gelieferte Hardwareprodukt oder -Teil erhalten haben, geht das ursprüngliche Hardwareprodukt oder -Teil in das Eigentum von SprintRay über, und Sie verpflichten sich, die Anweisungen zu befolgen. Dazu gehört auch, falls erforderlich, in einer angemessenen Zeit die Rücksendung des ursprünglichen Hardwareprodukts oder -Teils an SprintRay zu veranlassen. Für den Do-it-yourself-Service kann es erforderlich sein, das ursprüngliche Hardwareprodukt oder -Teil zurückzusenden. Wenn Sie das ausgetauschte Hardwareprodukt oder -Teil nicht wie in den Anweisungen angegeben zurücksenden, stellt SprintRay Ihnen den autorisierten Betrag in Rechnung.

5.Schadenersatz

Sie stimmen zu, SprintRay und unsere Muttergesellschaft, Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Partner, leitenden Angestellten, Direktoren, Vertreter, Auftragnehmer, Lizenzgeber, Dienstleister, Subunternehmer, Zulieferer, Praktikanten und Mitarbeiter zu entschädigen, zu verteidigen und von jeglichen Ansprüchen oder Forderungen, einschließlich angemessener Anwaltskosten, die von Dritten erhoben werden, schadlos zu halten, soweit sie sich aus einer Verletzung dieser Geschäftsbedingungen oder der darin enthaltenen Dokumente ergeben, die Sie zu vertreten haben oder daraus resultieren, dass Sie Gesetze oder Rechte dritter Parteien verletzt haben.

6.Änderungen der Geschäftsbedingungen, Sprachen

(1) Diese Geschäftsbedingungen haben Vorrang und ersetzen alle bisherigen Geschäftsbedingungen.

(2) Sie können die aktuellste Version der Geschäftsbedingungen jederzeit auf dieser Seite einsehen. Wir behalten uns das Recht vor, nach unserem alleinigen Ermessen jeden Teil dieser Geschäftsbedingungen zu aktualisieren, zu modifizieren oder zu ersetzen (Änderungen), wozu wir Aktualisierungen und Änderungen auf unserer Website veröffentlichen.

(3) SprintRay informiert Kunden über weitere Änderungen dieser Geschäftsbedingungen in Textform, per E-Mail oder per Pop-up-Fenster. Widerspricht der Kunde diesen Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart, vorausgesetzt, der Kunde hat den geänderten Bedingungen durch Drücken einer Schaltfläche ausdrücklich zugestimmt oder nutzt die von SprintRay bereitgestellten Serviceleistungen weiterhin. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle einer Änderung dieser Geschäftsbedingungen gesondert hingewiesen.

(4) Im Zweifelsfall hat der englische Text dieser Geschäftsbedingungen mit seinen Bestandteilen Vorrang vor Übersetzungen in andere Sprachen.

7.Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet für eine Nichterfüllung oder Verzögerung der Leistung, wenn diese durch folgende Umstände verursacht wird: Krieg, Feindseligkeiten oder Sabotage, höhere Gewalt, Strom-, Internet- oder Telekommunikationsausfälle, die nicht von der zur Leistung verpflichteten Partei verursacht wurden, behördliche Beschränkungen (einschließlich der Verweigerung oder Aufhebung von Export- oder anderen Lizenzen) oder andere Ereignisse, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der zur Leistung verpflichteten Partei liegen. Jede Partei unternimmt angemessene Anstrengungen, um die Auswirkungen eines Ereignisses, das auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, abzumildern.

8.Zulässigkeit von Klagen, Ausschlussfrist

Mit Ausnahme von Klagen wegen Nichtzahlung oder Verletzung der Eigentumsrechte einer Partei darf keine Klage, die sich aus dem Vertrag ergibt oder mit ihm im Zusammenhang steht, von einer der Parteien mehr als ein Jahr nach Eintreten des Klagegrundes erhoben werden. Das gilt unabhängig von der Form.

9.Beziehung der Parteien zueinander

SprintRay und Sie stimmen darin überein, dass zwischen Ihnen und SprintRay keine Joint-Venture-, Partnerschafts-, Arbeits- oder Vertretungsbeziehung aufgrund dieser Geschäftsbedingungen oder Ihrer Nutzung der Dienstleistungen oder dem Kaufs eines Produkts zustande kommt.

10.Hinweis

(1) Mitteilungen sollen an die hier angegebene Kontaktadresse gesendet werden (diese kann durch Mitteilung an die andere Partei geändert werden). Die Mitteilung gilt ab dem Datum des tatsächlichen Empfangs als zugestellt. An: SprintRay Europe GmbH, Brunnenweg 11, 64331 Weiterstadt, Deutschl2and. Telefon: +49 6150 97 89 48-0, E-Mail: [email protected].

(2) Rechtlicher Hinweis: SprintRay kann Sie telefonisch benachrichtigen, wobei die angegebenen Telefonnummern angerufen werden, die SprintRay in Ihrem Kundenkonto gespeichert hat.

11.Abtretung

Sie sind ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SprintRay nicht zur Abtretung oder Übertragung Ihrer Rechte und Pflichten aus diesen Geschäftsbedingungen berechtigt, eine Abtretung oder Übertragung aufgrund einer Fusion, einer Umstrukturierung, eines Verkaufs aller oder wesentlicher Teile der Vermögenswerte, eines Kontrollwechsels oder aufgrund von Gesetzen eingeschlossen. SprintRay kann diesen Vertrag an einen Rechtsnachfolger abtreten oder übertragen.

12.Befugnis

Sie versichern und garantieren, dass Sie in vollem Umfang befugt sind, zu diesen Geschäftsbedingungen einen Vertrag über den Kauf eines Produkts abzuschließen, und dass diese Geschäftsbedingungen für Sie bindend und mit ihren Bedingungen vollstreckbar sind.

13.Export

Sie verpflichten sich, alle geltenden Exportgesetze einzuhalten.

14.Kontaktinformationen

Wenn Sie eine gedruckte Ausgabe dieser Geschäftsbedingungen haben möchten oder Fragen zu diesen Geschäftsbedingungen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter [email protected].

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