SprintRay Europe GmbH – Richtlinie für zertifizierte Produkte

Datum des Inkrafttretens – 01/01/2024 [gültig nur in der Region Europa, Nahost und Afrika – EMEA]

 

1.Allgemeines

SprintRay bietet zertifizierte Produkte zum Kauf und/oder Austausch an.
„Zertifiziertes Produkt“ bezieht sich auf ein zuvor genutztes oder gebrauchtes Produkt, das an SprintRay oder seinen Wiederverkäufer zurückgegeben und anschließend sorgfältig generalüberholt wurde, sodass es in vollem Umfang funktionsfähig und sein Zustand mit dem eines neuen Produkts vergleichbar ist. Die Generalüberholung schließt umfassende Inspektions-, Reparatur- und Testverfahren ein, mit denen sichergestellt wird, dass das Produkt den Spezifikationen von SprintRay entspricht und seine hohen Qualitätsstandards eingehalten werden. Generalüberholte Produkte können zwar kleinere kosmetische Mängel aufweisen, sind aber normalerweise frei von größeren Defekten, die ihre Leistung beeinträchtigen könnten. Es ist wichtig festzuhalten, dass der Begriff „zertifiziert“ nicht auf minderwertige oder mangelhafte Qualität hindeutet, sondern darauf, dass das Produkt gründlich überholt wurde.
Kunden, die den Kauf von zertifizierten Produkten in Erwägung ziehen oder ein zertifiziertes Produkt umtauschen möchten, sollten sich mit der folgenden Richtlinie vertraut machen, in der dargelgt wird, welche Bedingungen für die Bereitstellung eines Produkts gelten.

2.Bedingungen

(1) Zertifizierte Produkte werden in der Originalverpackung versandt, die kleine kosmetische Mängel aufweisen kann.

(2) Zertifizierte Produkte werden mit einem EU-Standard-Netzkabel, einem neuen Resintank (in der neuesten verfügbaren Version) und einer Plattform geliefert.

(3) Im Falle eines Umtauschs ist die Original-Zubehörbox nicht im Lieferumfang enthalten, und der Kunde behält die zum defekten Gerät gehörige Box.

(4) Garantieaufkleber sind vorhanden und befinden sich an der gleichen Stelle wie bei neuen Produkten. Bitte beachten Sie: Wenn der Garantieaufkleber beschädigt ist oder eine unerlaubte Veränderung daran vorgenommen wird, führt dies zum Erlöschen der Gewährleistung. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an den SprintRay-Kundendienst

3.Gewährleistung

(1) SprintRay räumt dem ursprünglichen Endverbraucher von Hardwareprodukten der Marke SprintRay bei normalem Gebrauch eine einjährige Gewährleistung auf Material- und Verarbeitungsfehler ab Kaufdatum beim Einzelhändler ein („Gewährleistungsfrist“).

(2) Wenn wir ein defektes Produkt im Rahmen der Gewährleistung gegen ein zertifiziertes Produkt austauschen, geht die Gewährleistungsfrist des ursprünglich gekauften Produkts grundsätzlich auf das zum Austausch gelieferte Produkt über, es sei denn, die ursprüngliche Gewährleistungsfrist beträgt weniger als sechs Monate; in diesem Fall beträgt die Gewährleistungsfrist für das zum Austausch gelieferte Produkt sechs Monate ab Lieferdatum.

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